Gesund bleiben durch Krebsvorsorge

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen.

Bei diesen Untersuchungen geht es darum, Krebserkrankungen frühzeitig zu entdecken. Für einen möglichen Therapieerfolg ist der Zeitpunkt der Entdeckung einer Erkrankung entscheidend.

Umso früher, desto besser!

Gesetzliche Krebsvorsorge (Gynäkologie)

Krebsvorsorge ab 20 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 21. Lebensjahr dient u.a. der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses (Cervix-Karzinom), des Uteruskrebses (Endometriumkarzinom) und des Eierstockkrebses (Ovarialkrzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Tastuntersuchung des Unterleibes
  • Zytologischer Gewebeabstrich (Pap-Test)

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 30 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 31. Lebensjahr dient zusätzlich der Früherkennung des Brustkrebses (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Tastuntersuchung der Brust
  • Tastuntersuchung der regionalen Lymphknoten
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 35 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 36. Lebensjahr dient der zusätzlichen Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses (Cervix-Karzinom) mithilfe des HPV-Tests. Die folgenden Untersuchungen werden alle 3 Jahre durchgeführt:

  • Co-Testung: HPV-Abstrich und Pap-Test

Zusätzliche Krebsvorsorge ab 50 Jahren

Die Krebsvorsorge der Frau ab dem 51. Lebensjahr dient zusätzlich der Früherkennung des Brustkrebses (Mamma-Karzinom) und des Darmkrebses. Die folgenden Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Mammographie-Screening inkl. Anamnese (alle zwei Jahre, mit Einladung)
  • Test auf occultes Blut im Stuhl (jährlich)
  • Ab 55 Jahren: Darmspiegelung (Koloskopie) alle 10 Jahre und Test auf occultes Blut im Stuhl alle 2 Jahre

Erweiterte Krebsvorsorge (Gynäkologie)

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Ultraschall Unterleib

Ein Frühstadium von Eierstock- und Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen dieser Organe frühzeitig sichtbar gemacht werden.

Ultraschall Brust

Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Senologie neben der Tastuntersuchung die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.